Mindestplattenbreite
In verschiedenen Situationen müssen Mindest-Plattenbreiten eingehalten werden:
min. Plattenbreite im Feld
min. Plattenbreite am Wandende
Platte muss auf mindestens 2 Pfosten aufliegen
Diese Anforderungen können unabhängig voneinander gesetzt werden. Die Anforderung "mind. 2 Pfosten" kann also unabhängig von einer Mindestbreite gesetzt werden.
Diese Anforderungen können seit der Version 17.01 in den Beplankungen eingestellt werden. Sie können nur berücksichtigt werden, wenn die Ständerlage dieser Beplankung mindestens einen Feldpfosten verwendet.
Unterschreitet ein Plattenstreifen die entsprechende Mindestbreite oder liegt nur auf einem Posten auf, so wird entsprechend folgender Regeln erweitert:
Die daneben liegende Platte wird auf dem nächstliegenden Feldpfosten geteilt.
Daraus ergeben sich 2 Plattenstreifen, von denen der eine mit der zu schmalen Platte vereint wird. Es entsteht also eine Platte, die nun breit genug ist und auf mindestens 2 Pfosten aufliegt.
Bei der Plattenteilung, dem neuen Plattenstoß und beim Vereinen der Plattenstreifen wird eine Luft zwischen den Platten entsprechend berücksichtigt.
Der verwendete Feldpfosten wird durch einen Aufteilpfosten ersetzt, da er nun unter einem Plattenstoß liegt. Dies kann nötig sein, wenn sich Feldpfosten und Aufteilpfosten unterscheiden. Gleichermaßen wird der ehemalige Aufteilpfosten durch einen Feldpfosten ersetzt, da er jetzt nicht mehr unter einem Plattenstoß liegt.
Die Technik kann z.B. für SIP-Paneele auch ohne Feldstützen genutzt werden: Dazu wird die Anzahl der Feldstützen auf 1 gesetzt, die Querschnittsbreite der Feldstütze jedoch auf 0.0. Somit werden keine Feldstützen erzeugt, zu schmale Platten verbreitert und an dem neuen Stoß ein Aufteilständer gesetzt; der überflüssige Aufteilständer wird entfernt (durch einen Feldpfosten der Breite 0.0 ersetzt).
Die Feldbreiten der Pfosten bleiben unverändert.
Zuletzt aktualisiert
War das hilfreich?