HRB-Anschlagseite
In der Unterdialogbox 'Informationen / System' der Öffnungseingaben gibt es das Feld 'HRB-Anschlagseite'. Mit diesem Feld kann man das Erzeugen von Bauteilen unabhängig von der tatsächlichen Anschlags- oder Schlossseite einer Öffnung steuern. Ein Beispiel:
Am Fenster soll auf einer Seite ein breiterer Pfosten eingebaut werden, aber nicht wegen des Fensteranschlags, sondern wegen des Gurtwicklers. Der Gurtwickler kann aber mal auf der Anschlagsseite und mal auf der Schlossseite des Fensters sein. Daher kann der breitere Pfosten nicht einfach auf der Anschlagsseite des Fensters eingebaut werden. Hier hilft die HRB-Anschlagsseite.
Die Öffnung bekommt die Anschlagsseite, die sie haben soll/muss, damit das Fenster auf den Plänen auch so dargestellt wird, wie es aussehen soll. Zusätzlich wählt man die HRB-Anschlagseite, die man für die HRB-Belegung benötigt:
aus Konstruktion: Die HRB-Anschlagsseite ist identisch mit der Anschlagsseite der Öffnung, wie man sie auch im Grundriss sieht.
beidseitig HRB-Anschlag: Auf beiden Seiten der Öffnung (Anschlagsseite und Schlossseite) wird für die HRB-Belegung eine Anschlagseite angenommen. In unserem Beispiel würde auf beiden Seiten der Öffnung der breitere Pfosten erzeugt werden.
beidseitig HRB-Schloss: Auf beiden Seiten der Öffnung (Anschlagsseite und Schlossseite) wird für die HRB-Belegung eine Schlossseite angenommen. In unserem Beispiel würde auf beiden Seiten der Öffnung kein breiter Pfosten erzeugt werden.
links HRB-Anschlag: Mit dieser Option kann man die Anschlagsseite für die HRB-Belegung auf die linke Seite zwingen, egal auf welcher Seite die Anschlagsseite der Öffnung tatsächlich ist. Für die Entscheidung, wo links und rechts ist gilt immer die Öffnungsrichtung der Öffnung (nicht die HRB-Öffnungsrichtung), die in Deutschland in der Regel in Sichtrichtung (Öffnung nach innen) ist.
rechts HRB-Anschlag: Mit dieser Option kann man die Anschlagsseite für die HRB-Belegung auf die rechte Seite zwingen, egal auf welcher Seite die Anschlagsseite der Öffnung tatsächlich ist. Für die Entscheidung, wo links und rechts ist gilt immer die Öffnungsrichtung der Öffnung (nicht die HRB-Öffnungsrichtung), die in Deutschland in der Regel in Sichtrichtung (Öffnung nach innen) ist.
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