Platten zusammenfassen
Nach der HRB-Belegung, dem Ausführen von Kombielementen oder weiterer manueller Plattenbearbeitung entstehen teilweise Plattenstücke, die zu einer größeren Platte zusammengefasst werden könnten. In der Wandkonstruktion kann die neue Funktion "5-03 Platten zusammenfassen" das einstellbar automatisch tun:
In einer Liste werden die Identnummern aufgelistet, für die Platten zusammengefasst werden sollen.
Zu jeder Identnummer wird die maximale Plattenbreite und die maximale Plattenlänge angegeben. Es werden zwei aber auch mehrere Plattenteile zusammengefasst, solange diese maximalen Abmessungen nicht überschritten werden.
Zudem wird definiert, ob die Platten zum Zusammenfassen gedreht werden dürfen.
Da Platten oft mit Luft eingegeben werden, muss das Programm auch Platten suchen, die sich nicht berühren. Daher wird auch ein Wert für den Abstand angegeben, den die Platten maximal haben dürfen. Nur wenn Plattenkanten näher aneinander liegen, wird versucht diese Platten zusammen zu fassen.
Die gemachten Einstellungen können mit dem üblichen Verfahren (StandardEinstellungenSpeichern) abgespeichert, wieder aufgerufen und verwaltet werden. Es ist möglich Favoriten für die Iconleiste zu definieren.
Mit Auslösen des Buttons "Platten zusammenfassen" werden die Platten in der aktuellen Wand entsprechend der Einstellung zusammengefasst.
Voraussetzungen, damit die Platten zusammengefasst werden:
Platten müssen dieselbe Identnummer haben und zur selben MOS Gruppe gehören.
Die Ansichtsfläche der Platten muss parallel zur Wand sein. Die Längsrichtung der Platten muss jedoch nicht gleich ausgerichtet sein.
Die Platten müssen die gleiche Dicke haben.
Die Platten müssen parallele Kanten mit einem maximalen Abstand entsprechend der Einstellung haben. Die kürzere dieser Kanten wird für das Zusammenfassen bis an die parallele Kante der anderen Platte geschoben und dort vereint.
Hier gelten jedoch folgende Regeln, die einige praktische Situationen abfangen in denen nicht vereint werden darf. Diese Situationen treten insbesondere auf, wenn in HRB die Platten an Fenster und Türen ausgerichtet sein sollen:

Die kürzere Kante muss mindestens 90% der anderen Kante überdecken (linke Seite linkes Fenster).
Die Kanten dürfen nicht innerhalb des umschreibenden Rechteckes einer der Platten liegen (rechtes Fenster).
Die zusammengefasste Platte darf die angegebene maximale Plattenbreite und -länge nicht übersteigen.
Werden Platten mit dieser Funktion zusammengefasst, so bleiben Maschinenbearbeitungen erhalten und werden auf die vereinte Platte übertragen. Nur an den Kanten, an denen die Platten verbunden werden, wird die Form geändert. Andere Formen, Buchten und Öffnungen an den Platten bleiben ebenfalls erhalten.
Hier ist zu beachten, wie sich Bearbeitungen auf die zusammengefasste Platte auswirken. Beispiel Ausblattung an einer Längskante oder Endblatt:
Befindet sich die Ausblattung oder das Endblatt an einer außenliegenden Längskante, so wirkt sie sich auch nach dem Zusammenfassen nur auf diese Längskante aus:
Befindet sich die Ausblattung an einer Kante an der die Platten vereint werden, so wirkt sie sich auch auf die gesamte, zusammengefasste Platte aus:
Bei solchen Bearbeitungen sollte vorher die Maschinenbearbeitung gelöscht werden wobei die graphische Darstellung erhalten bleiben soll (Wandkonstruktion 6-1-3 stabweise löschen). Im Ergebnis sind dann die ursprünglichen Formen vereint:
Die Ausschnitte von Türen und Fenstern werden automatisch nur als Formen und nicht als Maschinenbearbeitungen erzeugt. Sie bleiben entsprechend beim Zusammenfassen erhalten:
Ein Aufruf der Funktion wurde auch als letzten Schritt in den Dialog HRB-Belegen aufgenommen. Dort kann eine Einstellung für das Platten zusammenfassen gewählt werden. Dann wird diese Funktion nach den vorhergehenden Schritten (HRB belegen, Typ 4 Bearbeitungen neuberechnen, Kombielemente ausführen) ausgelöst.
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