Durchbiegung
Die Norm unterscheidet zwischen drei Durchbiegenachweisen:
elastische Durchbiegung (Nachweis gegen Schäden (1a)); entspricht der Verformung, die sich unmittelbar nach Aufbringen der Belastung einstellt.
Enddurchbiegung (Nachweis gegen Schäden (1b)); entspricht der gesamten Verformung, die sich mit der Zeit einstellt.
optische Durchbiegung (Nachweis gegen optische Beeinträgtigung (2)); Überhöhung darf von der Gesamtdurchbiegung abgezogen werden
Je nach Norm sind nicht alle Durchbiegenachweise gefordert. Insbesondere der SIA hat hier abweichende Regelungen. Auch die empfohlenen zulässigen Durchbiegungen können von Norm zu Norm unterschiedlich sein.
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